Ein ungarisches Gericht hat den deutschen Linksextremisten Maja T. (25) zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Maja T., der sich selbst als non-binär bezeichnet, wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter lebensbedrohlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 verurteilt.
Der Prozess in Budapest
Der Prozess gegen Maja T. dauerte knapp ein Jahr. Das Budapester Stadtgericht stützte sein Urteil auf Videoaufnahmen von Überwachungskameras, auf denen das Hammerbande-Mitglied zu sehen war. Zeugenaussagen oder DNA-Spuren belasteten den Deutschen nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert.
Maja T. war während der Urteilsverkündung sichtbar nervös, betrat den Saal aber mit einem Lächeln. Er wurde an einer Leine, die an einem Gürtel befestigt war, in den Gerichtssaal geführt.
Die Angriffe der Hammerbande
Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 sollen rund 20 mutmaßliche Linksextremisten, darunter Maja T., an fünf Orten in Budapest Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen haben. Die Opfer wurden nach Angaben der Behörden aufgrund ihrer mutmaßlichen Teilnahme am jährlichen SS-Gedenken, dem sogenannten „Tag der Ehre“, ausgewählt.
Neun Personen wurden verletzt, eine erlitt einen Schädelbruch. Maja T. wurde konkret die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vorgeworfen.
Haftbedingungen und Kritik aus Deutschland
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung später als rechtswidrig bewertet, da die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend geprüft worden seien.
Die Familie berichtete von unangemessenen Haftbedingungen, darunter ständige Videoüberwachung, nur einstündiger Hofgang täglich und eine mit Ungeziefer befallene Zelle. Maja T. protestierte gegen die Haftbedingungen durch Hungerstreik.
Politiker der Linken, Grünen und SPD fordern die Rücküberstellung nach Deutschland, falls das Urteil rechtskräftig wird.
Mögliche Rechtsmittel und Überstellung
Legt Maja T. Berufung ein, bleibt er voraussichtlich vorerst in ungarischer Untersuchungshaft. Bei Anerkennung des Urteils in Deutschland könnte eine Überstellung zur Strafvollstreckung erfolgen. Deutsche Gerichte könnten dann über Strafrestaussetzung zur Bewährung entscheiden.
Weitere Prozesse gegen die Hammerbande
Der mutmaßliche Anführer Johann G. und mehrere weitere Mitglieder der Hammerbande werden derzeit in Deutschland vor Oberlandesgerichten in Dresden und Düsseldorf verhandelt. Die Verfahren betreffen sowohl die Budapester Angriffe als auch mutmaßliche Gewalttaten innerhalb Deutschlands.
Hintergrund zur Hammerbande
Die Gruppe gilt als linksextremistisch motiviert. Bei den Angriffen im Februar 2023 nutzten die Mitglieder der Bande systematisch Gewalt gegen Personen, die sie als Rechtsextremisten identifizierten. Die Vorfälle sorgten international für Schlagzeilen und werfen Fragen zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung extremistischer Gruppen auf.
Fazit
Mit der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft zeigt Ungarn eine klare Linie gegen linksextremistische Gewalt. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen zu Menschenrechten, Haftbedingungen und internationalen Auslieferungsverfahren auf. Die Debatten in Deutschland über Rücküberstellung und Haftbedingungen werden voraussichtlich weiter anhalten, während die Ermittlungen gegen andere Mitglieder der Hammerbande fortgesetzt werden.
