Schleswig‑Holstein: dbb sh fordert Ende des Beihilfe‑Selbstbehalts – Klage vor dem Oberverwaltungsgericht geplant

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KIEL – Der dbb Beamtenbund und Tarifunion Schleswig‑Holstein (dbb sh) hat eine juristische Offensive gegen den sogenannten Beihilfe‑Selbstbehalt gestartet. Nach Ansicht des dbb sh stellt die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an ihren Krankheitskosten nicht nur eine Belastung dar, sondern wirkt faktisch wie eine Kürzung der ohnehin niedrigen Besoldung. Deshalb soll der Selbstbehalt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig für unwirksam erklärt werden.

Was ist der Beihilfe‑Selbstbehalt?

Der sogenannte Selbstbehalt ist ein fester Betrag, den Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger pro Kalenderjahr zahlen müssen, bevor der Dienstherr einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet. In Schleswig‑Holstein wird dieser Eigenanteil nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Je nach Besoldungsgruppe beträgt der jährliche Selbstbehalt mehrere hundert Euro – beispielsweise rund 250 Euro für viele Lehrkräfte, während andere Gruppen höhere Beträge tragen müssen.

Diese Belastung wird von der Beihilfeverordnung des Landes geregelt, die festlegt, wie Beihilfe berechnet wird und wie hoch Selbstbehalte ausfallen dürfen. Die Beträge dürfen dabei nicht über 1 % des jeweiligen Grundgehalts liegen, können sich aber je nach Besoldungsgruppe deutlich unterscheiden.

Warum der dbb sh klagt

Der dbb sh sieht in der Eigenbeteiligung einen weiteren Abzug von Einkommen, der die Untergrenze der Besoldung weiter senkt. Nach Auffassung des Verbands hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass ein Selbstbehalt sich wie eine Kürzung der Besoldung auswirkt. Entsprechend sei diese Praxis verfassungswidrig, insbesondere da die Besoldung in Schleswig‑Holstein nach Ansicht vieler Experten ohnehin nicht „amtsangemessen“ sei.

„Wir nutzen jede Gelegenheit, verfassungswidrige Zustände zu beenden“

In einer Pressemitteilung betonte dbb sh‑Landesvorsitzender Kai Tellkamp, man habe „so viele Jahre auf verfassungskonforme Besoldung gewartet“. Deshalb nutze der Verband jetzt alle Möglichkeiten, die Situation zu verbessern – inklusive juristischer Schritte vor dem OVG.

Besonders kritisch wird gesehen, dass die Selbstbehalte kürzlich noch erhöht wurden, obwohl die rechtliche Grundlage umstritten ist. Nach Ansicht des dbb sh zeigt dies, dass die Landesregierung die Sorgen der Beamten bislang nicht ausreichend ernst nimmt.

Gerichtlicher Weg: Warum das OVG statt Karlsruhe?

Traditionell müssten verfassungsrechtliche Fragen wie diese vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden – ein Weg, der oft Jahre dauert. In diesem Fall ist es nach Ansicht des dbb sh aber möglich, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Beihilfeverordnung direkt für rechtswidrig erklärt, weil diese per Verordnung und nicht durch ein Gesetz festgelegt wurde. Ein solcher Beschluss könnte unmittelbar Wirkung entfalten, ohne den langwierigen Weg nach Karlsruhe.

Der genaue Zeitpunkt der Entscheidung des OVG ist derzeit noch offen. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass das Urteil weitreichende Folgen für mehr als 80.000 Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger in Schleswig‑Holstein haben könnte.

Politische Reaktionen und Forderungen

Landesregierung unter Zugzwang

Die Finanzministerin von Schleswig‑Holstein hat zwar angekündigt, sich mit der Verfassungskonformität der Besoldung zu befassen. Der dbb sh hält diese Zusagen jedoch für unzureichend, solange konkrete Maßnahmen ausstehen. Der Verband betont, dass man nicht einfach auf politische Besserungen warten wolle, sondern aktiv Veränderungen durchsetzen müsse.

Gewerkschaften unterstützen Forderung

Auch andere Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben in der Vergangenheit gefordert, die Besoldung in Schleswig‑Holstein zu überarbeiten und amtsangemessen zu gestalten. Der DGB hatte argumentiert, dass das Land die Besoldung und Versorgung rechtlich klären müsse, um eine Welle von Einzelklagen zu vermeiden.

Warum der Streit wichtig ist

Der Selbstbehalt wirkt sich direkt auf das verfügbare Einkommen der Beamtinnen und Beamten aus. Da viele Beschäftigte ohnehin schon unter einem niedrigen Besoldungsniveau im Vergleich zu anderen Bundesländern leiden, sehen Gewerkschaften und Verbände hier einen zentralen Punkt für sozialpolitische Gerechtigkeit.

Zudem gibt es Forderungen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren: Ohne Selbstbehalte wäre die Abwicklung der Beihilfe einfacher, was auch einen geringeren bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten bedeuten könnte.

Ausblick: Was könnte sich ändern?

Sollte das OVG dem Eilantrag des dbb sh stattgeben und den Selbstbehalt für unwirksam erklären, würde dies sofortige Auswirkungen auf die Beihilfepraxis in Schleswig‑Holstein haben. Die Landesregierung müsste die Beihilfeverordnung entsprechend anpassen oder ganz neu regeln.

Ein solcher Schritt könnte auch als Signal für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Regelungen haben oder planen. Während in einigen Ländern bereits pauschale Beihilfe‑Modelle existieren, steht Schleswig‑Holstein mit seiner aktuellen Praxis im Fokus intensiver rechtlicher und politischer Debatten.

Fazit: Beihilfe‑Selbstbehalt im Fokus von Politik und Recht

Der Streit um den Beihilfe‑Selbstbehalt sorgt in Schleswig‑Holstein weiterhin für Gesprächsstoff. Der dbb sh will mit einer gerichtlichen Normenkontrolle vor dem OVG erreichen, dass Beamte nicht länger eine Beteiligung an Krankheitskosten tragen müssen, die nach Ansicht zahlreicher Experten wie eine unzulässige Besoldungskürzung wirkt. Die Entscheidung des Gerichts dürfte in den kommenden Wochen oder Monaten weitreichende Folgen für das Landesbeamtentum haben.