Rundfunkbeitrag 2026: So lassen sich Studierende und Berechtigte von der Gebühr befreien

rundfunkbeitrag

Berlin, 6. Februar 2026 – Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, bleibt mit 18,36 Euro pro Monat ein fester Bestandteil vieler Haushalte in Deutschland. Doch nicht jeder muss zahlen. Besonders Studierende, Menschen mit Behinderung oder Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Beitrag befreien lassen.

Wer ist überhaupt rundfunkbeitragspflichtig?

In Deutschland gilt der Rundfunkbeitrag für alle Wohnungen, unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder Geräte. Jede Wohnung muss einen Beitrag zahlen, auch wenn mehrere Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.

Die Pflicht gilt für Studierende, Berufstätige und Rentner gleichermaßen, wobei Ausnahmen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sind.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Einige Gruppen können sich vollständig oder teilweise von der Zahlung befreien lassen:

  • Empfänger von Sozialleistungen: Dazu gehören Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe.
  • Studierende: Studierende, die BAföG erhalten, können sich ebenfalls befreien lassen.
  • Menschen mit Behinderung:
    • Taubblinde Personen und Sonderfürsorgeberechtigte.
    • Blinde oder stark sehbehinderte Personen (Grad der Behinderung ≥ 60) mit dem Merkzeichen RF.
    • Schwerhörige, die das Merkzeichen RF erhalten haben.

Diese Befreiungen gelten, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Antrag korrekt gestellt wurde.

So beantragen Sie die Befreiung

Die Antragstellung ist einfach:

  1. Formulare online herunterladen: Unter stehen alle benötigten Anträge bereit.
  2. Anträge ausfüllen und ausdrucken: Online ausfüllen und anschließend ausdrucken.
  3. Per Post einreichen: Das ausgefüllte Formular muss an den zuständigen Beitragsservice geschickt werden.

Wichtig: Die Befreiung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird. Wird der Antrag später gestellt, gilt die Befreiung ab dem Monat der Antragstellung.

Warum sich eine Befreiung lohnt

Mit der Befreiung sparen Betroffene monatlich 18,36 Euro, was im Jahr über 220 Euro ausmacht. Für Studierende oder Geringverdiener kann dies eine spürbare Entlastung darstellen.

Zudem gibt es bei Schwerbehinderung oder besonderen sozialen Umständen keine zeitliche Begrenzung, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Fazit

Der Rundfunkbeitrag bleibt eine Pflicht für alle Wohnungen in Deutschland, doch es gibt klare Ausnahmen. Studierende, Sozialleistungsempfänger und Menschen mit Behinderungen sollten prüfen, ob sie Anspruch auf eine Befreiung haben. Eine rechtzeitige Antragstellung kann finanzielle Entlastung und bürokratischen Aufwand sparen.