Berlin, 3. Februar 2026 – Eine kürzlich veröffentlichte E‑Mail aus dem Archiv des US‑Justizministeriums sorgt für Aufsehen: In den riesigen Epstein‑Akten taucht eine Nachricht aus dem Jahr 2013 auf, in der ein arabischer Geschäftsmann behauptet, ein Nacktbild von Angela Merkel an Jeffrey Epstein geschickt zu haben – inklusive angeblicher Beschriftung, es zeige die ehemalige Bundeskanzlerin „in ihrer Jugend“. Die bizarre Behauptung verbreitete sich schnell, doch es gibt keinerlei Belege dafür, dass Merkel tatsächlich auf dem Foto zu sehen ist.
Die Veröffentlichung der E‑Mails ist Teil einer großen Datenfreigabe: Das US‑Justizministerium hat nach dem Epstein Files Transparency Act mehrere Millionen Seiten Dokumente, Videos und Fotos im Zusammenhang mit dem verurteilten Sexualstraftäter veröffentlicht. Die Akten enthalten Korrespondenzen, Fotos und andere Materialien, viele davon stark geschwärzt oder unklar in ihrem Kontext.
Was war in der E‑Mail von 2013?
In der E‑Mail vom 14. April 2013 schrieb der Absender, der als Sultan bin Sulayem identifiziert wird – ein CEO aus den Vereinigten Arabischen Emiraten – an Epstein:
„Chancellor Merkel in her youth!“ („Kanzlerin Merkel in ihrer Jugend!“).
Dem Text war ein Schwarz‑Weiß‑Foto angehängt, das drei nackte Frauen an einem See zeigt. Das US‑Justizministerium schwärzte aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen Teile der Aufnahme, bevor es sie freigab. Eine der Personen auf dem Originalbild weist eine gewisse Ähnlichkeit mit Merkel auf, doch es gibt keinen verlässlichen Beweis, dass sie oder eine andere bekannte Persönlichkeit tatsächlich abgebildet ist. Experten warnen, dass allein das Auftauchen eines Namens in den Akten nicht automatisch echte Verbindungen oder Fehlverhalten beweist.
Was sind die „Epstein‑Akten“ überhaupt?
Die Epstein‑Akten beinhalten über 3 Millionen Seiten an Dokumenten, E‑Mails, Bildern und Videos, die von der US‑Justiz im Rahmen der Strafverfolgung von Jeffrey Epstein und seiner engen Vertrauten Ghislaine Maxwell freigegeben wurden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem Epstein Files Transparency Act, einem Gesetz, das die umfassende Offenlegung aller unklassifizierten Akten zum Fall fordert.
Die Materialien stammen aus Ermittlungen, Gerichtsdokumenten und anderen Quellen und enthalten Korrespondenzen mit oder über eine Vielzahl prominenter Persönlichkeiten, darunter politische Figuren, Geschäftsleute und Akademiker. Entscheidend ist:
Die bloße Erwähnung eines Namens oder das Auftauchen auf einem Foto bedeutet nicht, dass die betroffene Person ein Fehlverhalten begangen hat oder in Epsteins kriminelle Aktivitäten verwickelt war.
Prominente Erwähnungen in den Akten
Neben der kuriosen E‑Mail mit Merkel werden in den Akten zahlreiche andere bekannte Namen genannt. Dazu gehören unter anderem Politiker, Unternehmer und Mitglieder prominenter Familien, ohne dass daraus automatisch strafbare oder inkriminierende Verbindungen folgen. Präsidenten, Ex‑Regierungschefs, CEOs und andere wurden in verschiedensten Kontexten erwähnt – oft in Zusammenhängen, die eher auf soziale Kontakte oder gesellschaftliche Netzwerke hindeuten als auf kriminelle Aktivitäten.
Die Dokumente enthalten auch Korrespondenzen mit Persönlichkeiten wie Bill Gates, Elon Musk, ehemalige US‑Präsidenten und andere, die teilweise bestreiten, in Epsteins Verbrechen verwickelt gewesen zu sein. Auch bei Donald Trump weist das Justizministerium darauf hin, dass die Anwesenheit seines Namens in den Akten kein automatisch strafbares Verhalten darstellt und es keine neuen Anklagen auf dieser Basis gibt.
Warum sorgt die Merkel‑Erwähnung für Aufsehen?
Die Nachricht mit dem angeblichen Merkel‑Foto taucht in einem historischen Kontext auf und wurde früher bereits im Internet verbreitet – etwa auf Social‑Media‑ oder Nachrichten‑Portalen. Die erneute Veröffentlichung im Rahmen der Akten hat das Interesse wieder geweckt, weil sie eine aktuelle Dokumentation eines alten Gerüchts darstellt. Allerdings betonen Experten und Behörden:
- Es gibt keine verifizierten Beweise, dass Merkel auf dem Foto zu sehen ist.
- Die Akten enthalten unzählige Dokumente, oft ohne Kontext oder vollständige Erklärung.
- Viele Inhalte wurden zur Wahrung der Privatsphäre oder des Rechts auf ein faires Verfahren stark redigiert oder geschwärzt.
Fazit: Kontext statt Spekulation
Der Fund in den Epstein‑Akten aus dem Jahr 2013 über eine bizarre E‑Mail sorgt für Schlagzeilen, doch seriöse Bewertung erfordert Vorsicht und Kontext. Die bloße Nennung eines Namens oder das Gerücht über ein Foto sagen nichts über tatsächliche Verbindungen zu Epsteins kriminellen Aktivitäten aus. Analysten betonen, dass die Dokumente ein großes Spektrum an Material enthalten und deren Interpretation nicht automatisch juristische oder moralische Vorwürfe begründet.
